Staatlich garantierte Förderung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – eigentlich „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ – macht Solarstrom zu einer der sichersten Geldanlageformen überhaupt. Denn der Staat garantiert den im EEG für Solarstrom festgelegten Abnahmepreis.
Ziel des Gesetzgebers ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energiegewinnung bis zum Jahre 2020 auf mindestens 30% zu erhöhen. Das EEG regelt den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an die öffentlichen Stromnetze, sowie die Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber.
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 des EEG zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ort der Montage, der Größe der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.
Denn maßgeblich für jede Anlage ist der im Jahr der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz: Dieser Vergütungssatz gilt für diese Anlage 20 weitere Jahre lang. Wenn Sie also Ihre Photovoltaik-Anlage gleich zu Anfang des Jahres installieren lassen, bekommen Sie fast 21 Jahre die staatlich garantierte Einspeisevergütung.
In einem Wort, als Betreiber einer Solarstrom-Anlage haben Sie Investitionssicherheit und bekommen die Rentabilität gesetzlich garantiert. Aktuell gelten folgende Vergütungssätze (laut Bundesministerium für Umwelt):
seit 01.07.2010:
34,05 Cent für Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp
32,39 Cent für Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp
30,65 Cent für Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung bis 1.000 kWp
25,55 Cent für Anlagen mit einer Leistung über 1.000 kWp
25,02 Cent für Solarstrom-Anlagen auf Freiflächen
ab 01.10.2010:
33,03 Cent für Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp
31,42 Cent für Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp
29,73 Cent für Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung bis 1.000 kWp
24,79 Cent für Anlagen mit einer Leistung über 1.000 kWp
24,26Cent für Solarstrom-Anlagen auf Freiflächen
Eigenverbrauch
Anlagenbetreiber haben auch die Möglichkeit den produzierten Strom selbst zu nutzen. Für jedes Kilowatt nachweislich selbst genutzten Stroms erhalten Sie bis zu 22,05 Cent und ab dem 01.10.2010 bis zu 21,03 Cent.
Wird mehr Strom als zur Eigennutzung nötig ist produziert, wird dieser Überschuss eingespeist und mit den aktuell geltenden Sätzen vergütet.
Die Vergütungssätze sinken jährlich um 9% oder mehr.
Je rascher Sie sich also für eine eigene Photovoltaik-Anlage entscheiden, desto höher Ihr Solarstrom-Ertrag!



